Tax, Accounting & Legal

Jedes Jahr stehen Unternehmen vor der gleichen Aufgabe, der Erstellung von Abschlüssen nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Es handelt sich um eine Routine-Aufgabe, dennoch stellen Jahresabschlüsse Unternehmen immer wieder vor große Herausforderungen, besonders wenn es sich um ausländische Tochtergesellschaften handelt. Manchmal fehlt der Mitarbeiter, der beim Projekt "Jahresabschluss" den Überblick behält. Gelegentlich tauchen Detailfragen auf, für deren Beantwortung es im Unternehmen an Know-how und einschlägiger Expertise fehlt. Hier kann externe Beratung helfen.

Erstellung von Abschlüssen nach IAS/IFRS und HGB

Die Erstellung eines Konzernabschlusses beginnt mit der Erstellung der Einzelabschlüsse sämtlicher in den Konzernabschluss einzubeziehender Gesellschaften. Für die Abschlüsse dieser Gesellschaften sind dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze anzuwenden, wie sie die Muttergesellschaft anwendet. Bilanziert die Muttergesellschaft nach IAS/IFRS oder HGB, müssen die Einzelabschlüsse ihrer ausländischen Beteiligungen systematisch an diese Standards angepasst werden.

So bekommen Sie Ihren IAS/IFRS- oder HGB-Abschluss:

  • termingerecht,
  • nach Ihren Anforderungen bzw. den Anforderungen Ihres Wirtschaftsprüfers,
  • inklusive detaillierter Übergabe des Abschlusses an Ihre Mitarbeiter und/oder Ihren Wirtschaftsprüfer,
  • inklusive Erstellung der Überleitungsrechnung vom nationalen Abschluss zum Abschluss nach IAS/IFRS oder HGB.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot nach Ihren spezifischen Anforderungen.

Konsolidierung

Der konsolidierte Abschluss ist die Zusammenfassung der Einzelabschlüsse von Unternehmen, die zu einem Konzern gehören.

Die Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses ist gesetzlich oder in den Gründungsunterlagen einer Gesellschaft festgelegt. In einigen Fällen kommt es zur freiwilligen Konsolidierung. Eine solche Konsolidierung kann darüber hinaus für die Berichterstattung an Kreditgeber notwendig sein. Wenn ein russischer konsolidierter Abschluss erstellt wird, muss zwingend die internationale Rechnungslegung angewandt werden.

Soll ein russischer Teilkonzern in den Konzernabschluss Ihrer Gesellschaft einfließen, können wir Sie bei der Erstellung Ihres konsolidierten Abschlusses unterstützen oder die Erstellung übernehmen.

Erstellung von Bilanzierungsrichtlinien

Bei der Erstellung der Abschlüsse der Tochtergesellschaften müssen dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet werden, wie sie die Muttergesellschaft anwendet. Ihre Tochtergesellschaften mögen allerdings aus Ländern kommen, in denen internationale Rechnungslegung noch nicht verbreitet ist.

Es ist wichtig, den Tochtergesellschaften bessere Orientierung im umfangreichen Regelwerk der internationalen Rechnungslegung zu geben und auf die Spezifika des Konzerns hinzuweisen. Darüber hinaus werden in einem Konzern Wahlrechte ausgeübt, auf welche die Tochtergesellschaften aufmerksam gemacht werden sollen. Das ist die Aufgabe einer Bilanzierungsrichtlinie bzw. eines Accounting Manuals. Die Erstellung einer solchen Bilanzierungsrichtlinie ist wiederum in der Regel die Aufgabe der Muttergesellschaft. Oft fehlt in der täglichen Routine ein passener Mitarbeiter, der diese Aufgabe übernimmt. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Bilanzierungsrichtlinie oder erstellen sie für Sie nach Ihren Vorgaben.

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