Sind Sie jemand, der zwischen zwei oder drei Ländern lebt und arbeitet? Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen Arbeitsplatz in einem anderen Land. Viele wollen ihren Wohnsitz im Heimatland trotzdem nicht aufgeben. Was passiert dann? Global agierende Arbeitnehmer und Freelancer haben oft Unsicherheit in den Fragen, wo sie ihre Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen, denn das Thema ist komplex und rechtlich oft nicht eindeutig geregelt.
Sind Sie berufsmäßig viel in Russland unterwegs, kann sich die Frage der steuerlichen Ansässigkeit stellen. In Russland ansässige Personen sind solche, die sich tatsächlich nicht weniger als 183 Tage im Kalenderjahr auf dem Gebiet der Russischen Föderation aufhalten. Sie sind in Russland unbeschränkt mit ihrem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig.
Insbesondere ist die Ansässigkeit in Russland durch den niedrigen Steuersatz von 13% interessant. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Abzugsbeträge im Vergleich zu anderen Steuersystemen dafür recht überschaubar sind und relativ niedrig ausfallen.
Der Steuersatz für beschränkt Steuerpflichtige beträgt 30%. Als Besteuerungsgegenstand gelten allerdings nur die Einkünfte innerhalb von Russland.
Welche Sozialabgaben und in welcher Höhe in Russland zu entrichten sind, hängt von der Höhe der Vergütung sowie vom Berufsstatus der jeweiligen Arbeitnehmer ab. Ab dem Bruttogehalt von über 624.000 Rubel reduziert sich der Abgabensatz auf 10% auf die Differenz zwischen diesem Grenzbetrag und dem restlichen Gehalt. Der reguläre Abgabensatz beträgt 30%.
Normalerweise wird nicht danach unterschieden, ob der Arbeitsvertrag aussschließlich dem russischen oder einem ausländischen Arbeitsrecht unterliegt. Die Vergütung aus diesen Arbeitsverträgen ist in Russland sozialversicherungspflichtig. Hochqualifizierte Mitarbeiter sind aus dieser Regelung allerdings ausgeschlossen.
Unter den Sozialabgaben sind die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers an Rentenfonds, föderale und regionale Krankenversicherungsfonds und Sozialversicherungsfonds zu verstehen.
Bei grenzüberschreitender Tätigkeit als Freelancer hat man meistens einige steuerliche und sozialversicherungstechnische Fragen zu klären. Die Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen benötigt fundiertes Wissen der Steuersysteme aller beteiligten Länder. Wir bieten eine umfassende und kompetente Beratung in diesen sensiblen Fällen gemeinsam mit in Deutschland zugelassenen Steuerberatern.
Das russische Recht bietet einem Freelancer einige Möglichkeiten. Im Normalfall muss selbständige Tätigkeit separat steuerlich angemeldet werden. In manchen Fällen können Freelancer ohne eine solche Anmeldung auf Grundlage der zivilrechtlichen Verträge agieren. In den beiden Fällen gibt es Unterschiede im Mechanismus der steuerlichen Erhebung sowie ggf. in der Höhe der Steuern und Sozialabgaben.
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